Verordnung (EU) 2019/287 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Februar 2019 über die Anwendung von bilateralen Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten Präferenzen
Die Zuverlässigkeit der Statistiken über sämtliche Einfuhren aus den betroffenen Ländern in die Union ist bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Einführung von Schutzmaßnahmen erfüllt sind, von ausschlaggebender Bedeutung.
Erwägungsgrund 7 32019R0287Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen