Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Anforderungen an die Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen, Eizellen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union. Insbesondere enthält Kapitel B dieses Anhangs die Anforderungen an die Einfuhr von Rindern unter Berücksichtigung des BSE-Status der Drittländer oder Gebiete. Zudem ist in Kapitel D dieses Anhangs geregelt, welche Angaben zum TSE-bezogenen Risiko in der Bescheinigung zu machen sind, die bei der Einfuhr von bestimmten tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, unter anderem auch verarbeitetem tierischem Protein, in die Union vorzulegen ist.
Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen, Eizellen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs…
Anhang IX Kapitel D der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Bestimmungen über die Einfuhr tierischer Nebenprodukte von Rindern, Schafen oder Ziegen und daraus…
Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen, Eizellen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs…
Anhang IX Kapitel D Teil B der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nennt die verschiedenen Merkmale, die Einfuhren bestimmter tierischer Nebenprodukte und…
Zudem sollte die in Anhang XV Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 neu aufgenommene Muster-Veterinärbescheinigung auch der Änderung Rechnung tragen, die…
Zudem sollte die Erklärung zu TSE in den Musterbescheinigungen für die Einfuhr bestimmter tierischer Nebenprodukte in die Union bzw. deren Durchfuhr durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.