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Am 12. Januar 2017 leitete die zuständige finnische Behörde der Kommission einen Antrag des finnischen Fachverbands der Nahrungsmittelindustrie — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ in Finnland als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.
Der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „kurkkupastilli/halspastill“ gewährt werden,…
Insbesondere wird der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ in Finnland nicht verwendet, um eine Auswirkung dieser Kategorie von Lebensmitteln auf die Gesundheit…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag der Drapal GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag des österreichischen Fachverbands der Nahrungs- und…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag der Drapal GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.