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Der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den so bezeichneten Lebensmitteln einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Allerdings wurde nachgewiesen, dass dieser Begriff traditionell in Finnland im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der genannten Verordnung als allgemeine Bezeichnung für eine Kategorie von Süßigkeiten auf der Basis von Zuckerarten oder in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Varianten auf der Basis von Süßungsmitteln (Polyole und/der andere Süßungsmittel) verwendet wird.
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „kurkkupastilli/halspastill“ gewährt werden,…
Am 12. Januar 2017 leitete die zuständige finnische Behörde der Kommission einen Antrag des finnischen Fachverbands der Nahrungsmittelindustrie — vorgelegt…
Insbesondere wird der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ in Finnland nicht verwendet, um eine Auswirkung dieser Kategorie von Lebensmitteln auf die Gesundheit…
Der Begriff „Hustensirup“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den so…
Der Begriff „biscotto salute“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den…
Die Begriffe „Hustenbonbon“, „Hustenstopper“, „Hustenzuckerl“, „Brust-Caramellen“, „Hustenmischung“, „Hustenperle“, „Halsbonbon“, „keelpastille“, „hoestbonbon“,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.