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Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „kurkkupastilli/halspastill“ gewährt werden, wenn sie in Finnland für harte Süßigkeiten auf der Basis von Zuckerarten oder die zuckerfreien oder kalorienreduzierten Varianten auf der Basis von Süßungsmitteln (Polyole und/oder andere Süßungsmittel) verwendet wird.
Der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang…
Am 12. Januar 2017 leitete die zuständige finnische Behörde der Kommission einen Antrag des finnischen Fachverbands der Nahrungsmittelindustrie — vorgelegt…
Insbesondere wird der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ in Finnland nicht verwendet, um eine Auswirkung dieser Kategorie von Lebensmitteln auf die Gesundheit…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „Hustensirup“ gewährt werden, wenn sie in…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnungen „Hustenbonbon“ und „Brust-Caramellen“ in…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „biscotto salute“ gewährt werden, wenn sie in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.