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Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen (englischen) Bezeichnung „tonic“ gelten, wenn sie als Teil der beschreibenden Bezeichnung eines nichtalkoholischen kohlensäurehaltigen Getränks mit dem Bitterstoff Chinin in Form der Aromen FL 14.011, FL 14.152 oder 14.155 gemäß der Unionsliste der Aromen aus der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 verwendet wird. Der (englische) Begriff „tonic“ kann in der beschreibenden Bezeichnung durch „тоник“ (im Bulgarischen), „tonik“ (im Tschechischen und Slowakischen), „tónica“ (im Spanischen und Portugiesischen), „tonica“ (im Italienischen) oder „tonică“ (im Rumänischen) ersetzt werden.
Der Begriff „tonic“ und die gleichwertigen linguistischen Formen — „tonik“, „tónico“, „tónica“ und „tonică“ — fallen bei Verwendung als Teil der beschreibenden…
Am 2. April 2015 leitete die zuständige britische Behörde der Kommission einen Antrag der British Soft Drinks Association — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4…
Am 30. September 2015 leitete die zuständige rumänische Behörde der Kommission einen Antrag des rumänischen Softdrinkverbands — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz…
Die zuständigen Behörden Deutschlands und Österreichs sind der Meinung, der Begriff „tonic“ als Teil von „tonic water“, „Indian tonic water“ oder…
Insbesondere werden der Begriff „tonic“ und die gleichwertigen linguistischen Formen — „tonik“, „tónico“, „tónica“ und „tonică“ — bei Verwendung als Teil der…
Die zuständige Behörde Frankreichs vertritt die Auffassung, der Begriff „tonique“ werde nicht für nichtalkoholische kohlensäurehaltige Getränke mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.