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Am 23. April 2015 leitete die zuständige italienische Behörde der Kommission einen Antrag der Monviso S.P.A. — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „biscotto salute“ in Italien und Malta als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.
Der Begriff „biscotto salute“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „biscotto salute“ gewährt werden, wenn sie in…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag des österreichischen Fachverbands der Nahrungs- und…
Insbesondere wird der Begriff „biscotto salute“ nicht verwendet, um eine Auswirkung auf die Gesundheit dieser Kategorie von Lebensmitteln anzugeben, und er…
Malta gab an, der Begriff „biscotto salute“ würde im maltesischen Markt nicht für zwiebackartige Backwaren verwendet.
Am 12. Januar 2017 leitete die zuständige finnische Behörde der Kommission einen Antrag des finnischen Fachverbands der Nahrungsmittelindustrie — vorgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.