Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Begriff „biscotto salute“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den so bezeichneten Lebensmitteln einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Allerdings wurde nachgewiesen, dass dieser Begriff traditionell in Italien im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der genannten Verordnung als allgemeine Bezeichnung für eine Kategorie zwiebackartiger Backwaren verwendet wird.
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „biscotto salute“ gewährt werden, wenn sie in…
Am 23. April 2015 leitete die zuständige italienische Behörde der Kommission einen Antrag der Monviso S.P.A. — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung…
Insbesondere wird der Begriff „biscotto salute“ nicht verwendet, um eine Auswirkung auf die Gesundheit dieser Kategorie von Lebensmitteln anzugeben, und er…
Der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang…
Malta gab an, der Begriff „biscotto salute“ würde im maltesischen Markt nicht für zwiebackartige Backwaren verwendet.
Der Begriff „Hustensirup“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.