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Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „biscotto salute“ gewährt werden, wenn sie in Italien für zwiebackartige Backwaren verwendet wird.
Der Begriff „biscotto salute“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den…
Am 23. April 2015 leitete die zuständige italienische Behörde der Kommission einen Antrag der Monviso S.P.A. — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung…
Malta gab an, der Begriff „biscotto salute“ würde im maltesischen Markt nicht für zwiebackartige Backwaren verwendet.
Insbesondere wird der Begriff „biscotto salute“ nicht verwendet, um eine Auswirkung auf die Gesundheit dieser Kategorie von Lebensmitteln anzugeben, und er…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „Hustensirup“ gewährt werden, wenn sie in…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „kurkkupastilli/halspastill“ gewährt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.