Erwägungsgrund 9 32019R0036
Die Behörde hat in ihrem Gutachten auch Anmerkungen zu den Spezifikationen des Stoffs gemacht und darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen zum Enantiomerenverhältnis fehlen. Der Antragsteller hat der Kommission Informationen zu diesen Punkten vorgelegt. Die Spezifikationen sollten daher entsprechend angepasst werden.