Erwägungsgrund 2 32019R0440
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/2068 des Rates wurden das Fischereiabkommen, das dazugehörige Durchführungsprotokoll und ein Briefwechsel zum Fischereiabkommen vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 14. Januar 2019 unterzeichnet.