Erwägungsgrund 3 32019R0440
Gemäß Artikel 16 des Protokolls zum Fischereiabkommen hat das Durchführungsprotokoll eine Laufzeit von vier Jahren ab dem Datum der Anwendung.
Gemäß Artikel 16 des Protokolls zum Fischereiabkommen hat das Durchführungsprotokoll eine Laufzeit von vier Jahren ab dem Datum der Anwendung.