Erwägungsgrund 4 32019R0440
Die Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Laufzeit des Durchführungsprotokolls zum Fischereiabkommen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Laufzeit des Durchführungsprotokolls zum Fischereiabkommen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.