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Für Seezunge im westlichen Ärmelkanal hat sich die Regelung zur Beschränkung des Fischereiaufwands als wirksames Instrument zur Bewirtschaftung erwiesen, das die Festlegung von Fangmöglichkeiten ergänzt. Eine derartige Beschränkung des Fischereiaufwands sollte im Rahmen des Plans daher beibehalten werden.
Die TACs für Seezunge im westlichen Ärmelkanal (ICES-Division 7e) im Rahmen des Plans werden durch Beschränkungen des Fischereiaufwands ergänzt.
Einige Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Bestände, die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für Seezunge im westlichen Ärmelkanal und eine besondere…
Für den Seezungenbestand im westlichen Ärmelkanal sowie für den südlichen Seehecht und den Kaisergranatbestand ist eine vorläufige Regelung zur Steuerung des…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Seezunge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 sollten alternative Regelungen eingeführt werden, um den…
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Seezunge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 sollten alternative Regelungen eingeführt werden, um den…
In Annex IIC der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 ist der Fischereiaufwand im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 des Rates vom 7. Mai 2007 mit einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.