Erwägungsgrund 12 32019R0472
Einige Grundfischbestände werden sowohl in den westlichen Gewässern als auch in an sie angrenzenden Gewässern befischt. Deshalb sollte der Anwendungsbereich der in dem Plan enthaltenen Regelungen über Zielwerte und Sicherheitsmechanismen für Bestände, die hauptsächlich in den westlichen Gewässern befischt werden, auf diese Gebiete außerhalb der westlichen Gewässer ausgeweitet werden. Zudem ist es notwendig, für die auch in den westlichen Gewässern vorkommenden Bestände, die hauptsächlich außerhalb der westlichen Gewässer befischt werden, die Zielwerte und Sicherheitsmechanismen in Mehrjahresplänen für Gebiete außerhalb der westlichen Gewässer festzulegen, in denen diese Bestände hauptsächlich befischt werden, wobei der Geltungsbereich dieser Mehrjahrespläne auf die westlichen Gewässer ausgedehnt werden muss.