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Es ist notwendig, die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Seezunge im westlichen Ärmelkanal (ICES-Division 7e) gemäß Artikel 12 des Mehrjahresplans für die westlichen Gewässer festzusetzen.
Für den in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b genannten Zeitraum sind die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Seezunge in der ICES-Division 7e in Anhang II…
Es ist notwendig, die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Seezunge (Solea solea) im westlichen Ärmelkanal (ICES-Division 7e) gemäß Artikel 12 des…
Die TACs für Seezunge im westlichen Ärmelkanal (ICES-Division 7e) im Rahmen des Plans werden durch Beschränkungen des Fischereiaufwands ergänzt.
Für Seezunge im westlichen Ärmelkanal hat sich die Regelung zur Beschränkung des Fischereiaufwands als wirksames Instrument zur Bewirtschaftung erwiesen, das…
In Annex IIC der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 ist der Fischereiaufwand im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 des Rates vom 7. Mai 2007 mit einem…
Einige Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Bestände, die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für Seezunge im westlichen Ärmelkanal und eine besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.