Erwägungsgrund 12 32005R0027
Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung eine Reihe von technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer beschlossen, dazu gehören unter anderem die Festlegung einer neuen Mindestgröße für Roten Thun, Fischereibeschränkungen in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten zum Schutz des Großaugenthuns, Maßnahmen zur Sportfischerei im Mittelmeer sowie das Ausarbeiten eines Probenahmeprogramms, das es ermöglichen soll, die Größe des gefangenen Roten Thuns zu schätzen. Bis zur Annahme einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 vom 14. Mai 2001 mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten müssen diese Maßnahmen im Interesse der Bestandserhaltung 2005 umgesetzt werden.