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Um der Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 nachzukommen, sollte der Plan zusätzliche Bewirtschaftungsmaßnahmen vorsehen, die im Einklang mit Artikel 18 der genannten Verordnung genauer festzulegen sind.
Um der Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 nachzukommen, sollte der Plan zusätzliche Bewirtschaftungsmaßnahmen…
Um der Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 nachzukommen, sollte der Plan zusätzliche Bewirtschaftungsmaßnahmen…
Um der Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 durchzuführen, sollte der Plan zusätzliche Bewirtschaftungsmaßnahmen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollte ausdrücklich die Aufnahme von technischen Maßnahmen in Rückwurfpläne zu ermöglichen, die eng mit der Durchführung der…
In Bezug auf alle Bestände in den westlichen Gewässern, für die eine Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt, ist…
In Mehrjahresplänen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 und Bewirtschaftungsplänen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.