Erwägungsgrund 18 32023R2053
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte lassen die Umsetzung künftiger ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens unberührt.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte lassen die Umsetzung künftiger ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens unberührt.