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Die Agentur sollte die Wirksamkeit der gemeinsamen Einsatzpläne in regelmäßigen Abständen überprüfen.
In Absprache mit den beteiligten Mitgliedstaaten unterzieht die Agentur die gemeinsamen Einsatzpläne jährlich einer Überprüfung, damit alle für die betroffenen…
Ein gemeinsamer Einsatzplan sollte von der Agentur nur dann ausgearbeitet werden, wenn er im Arbeitsprogramm vorgesehen ist.
Die Agentur sollte berechtigt sein, auf Anfrage Vertragsleistungen in Bezug auf die Kontroll- und Inspektionsmittel zu erbringen, die von den betroffenen…
Die Agentur sollte jährlich über die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung berichten, damit Rückmeldungen über ihre praktische Anwendung zur Verfügung…
Zur Umsetzung gemeinsamer Einsatzpläne sollten die betreffenden Mitgliedstaaten die Kontroll- und Inspektionsmittel, die sie für diese Pläne festgelegt haben,…
Die Agentur sollte rechtzeitig die erforderlichen Bewertungen ihrer Arbeit vornehmen, so dass auf dieser Grundlage der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.