Erwägungsgrund 5 32019R0473
Die Zusammenarbeit sollte durch eine operative Koordinierung der Kontroll- und Inspektionstätigkeiten zur nachhaltigen Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen beitragen und die Gleichbehandlung aller beteiligten Unternehmen der Fischwirtschaft sicherstellen, sodass Wettbewerbsverzerrungen verringert werden.