Erwägungsgrund 11 32019R0473
Um die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erfüllen, d. h. für eine nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu sorgen, trifft die Union Maßnahmen für die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung dieser Ressourcen.