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Mit Blick auf die Fortsetzung der Kooperationsprogramme mit Finanzmitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sollte eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kommission und den Behörden des Vereinigten Königreichs geschlossen werden, die ab dem Tag gilt, an dem die Verträge auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden, um die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen der Kooperationsprogrammezu ermöglichen. Falls die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen nicht durchgeführt werden können, sollte der Kommission die Möglichkeit gegeben werden, gemäß Artikel 83, 142, 144 und 145 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Zahlungsfristen zu unterbrechen, Zahlungen auszusetzen und finanzielle Berichtigungen vorzunehmen.
Die Anwendung der Vorschriften für die Kontrolle und Prüfung der Kooperationsprogramme wird zwischen der Kommission und den Behörden des Vereinigten Königreichs…
Diese Verordnung legt Bestimmungen fest, um den Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union zu begegnen, für den Fall, dass bis zu dem Tag,…
Obwohl das Vereinigte Königreich nicht an dieser Verordnung beteiligt ist, wurde ihm aufgrund seines Status als Mitgliedstaat die Möglichkeit gewährt, mit der…
Zudem sollte vorgesehen werden, dass die Förderfähigkeit von Maßnahmen, in deren Rahmen Mitgliedstaaten oder in den Mitgliedstaaten ansässige Personen oder…
Diese Verordnung berührt nicht die bestehenden Abkommen, Übereinkommen und Vereinbarungen über die soziale Sicherheit zwischen dem Vereinigten Königreich und…
Die Kooperationsprogramme fallen insbesondere unter die Verordnungen (EU) Nr. 1299/2013 , die (EU) Nr. 1303/2013 und (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.