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In der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sind die Vorschriften und Regelungen festgelegt, um Fischern und Eignern von Fischereifahrzeugen bei vorübergehender Einstellung der Fischereitätigkeiten eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Der Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union und der sich daraus ergebende Verlust des Zugangs zu den Gewässern dieses Staates und zu den entsprechenden Fangmöglichkeiten zählen nicht zu den Kriterien für eine vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten, für die eine finanzielle Entschädigung gewährt werden kann.
Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit, die zur Erreichung der Ziele des Plans erlassen wurden, gelten als vorübergehende Einstellung…
Um die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts eines Mitgliedstaats aus der Union abzumildern, sollte zusätzlich zu den Maßnahmen, die im…
Es sollten Vorschriften festgelegt werden, nach denen im Fall einer vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit Entschädigungen und Ausgleichszahlungen…
Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit, die zur Erreichung der Ziele des Plans erlassen wurden, gelten als vorübergehende Einstellung…
Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit, die zur Erreichung der Ziele des Plans erlassen wurden, gelten als eine vorübergehende…
Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte klargestellt werden, dass Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit, die erlassen wurden, um die Ziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.