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Um die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts eines Mitgliedstaats aus der Union abzumildern, sollte zusätzlich zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 bereits zur Verfügung stehen, für Fischer und Betreiber, die in erheblichem Umfang vom Zugang zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs abhängig sind, eine öffentliche Unterstützung für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeiten möglich sein.
Bei der Konzeption von Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Fischerei berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik und…
In der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sind die Vorschriften und Regelungen festgelegt, um Fischern und Eignern von Fischereifahrzeugen bei vorübergehender…
Um die schwerwiegenden nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen für Fischereigemeinschaften und -unternehmen infolge der anhaltenden und negative…
Diese Verordnung sollte einen Beitrag der Gemeinschaft zu Maßnahmen für die endgültige und vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit, für Investitionen an…
Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält bereits Maßnahmen, mit denen die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen…
Als Beitrag zur Umstrukturierung sollte die Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit vorgesehen werden. Die vorübergehende Einstellung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.