Erwägungsgrund 19 32019R0472
Es sollte für einen entsprechenden Beirat möglich sein, der Kommission einen Bewirtschaftungsansatz zu empfehlen, durch den erreicht wird, dass bei einem bestimmten, in dieser Verordnung genannten Bestand die jährlichen Schwankungen bei den Fangmöglichkeiten beschränkt werden. Sofern diese Fangmöglichkeiten den Zielwerten und Sicherheitsmechanismen im Rahmen des Plans entsprechen, sollte es für den Rat möglich sein, derartigen Empfehlungen bei der Festlegung von Fangmöglichkeiten Rechnung zu tragen.