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Zwecks Sensibilisierung der nationalen Behörden und der Wirtschaftsakteure für den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollten die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, klare und eindeutige „Binnenmarktklauseln“ in ihren nationalen technischen Vorschriften vorzusehen, um die Anwendung des besagten Grundsatzes zu erleichtern.
In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2013 hielt der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) zur Binnenmarktpolitik fest, dass zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für…
Um vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung profitieren zu können, müssen Waren in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sein. Es…
Die erforderlichen Beweise dafür, dass Waren in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, unterscheiden sich in den verschiedenen…
Durch den Binnenmarkt soll den Unternehmen ein besseres Umfeld für die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet werden. Eine bessere Nutzung der Vorteile dieses…
Es ist für den Waren-Binnenmarkt wichtig, dass Unternehmen, insbesondere KMU, verlässliche und konkrete Informationen über das geltende Recht eines bestimmten…
Zur Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bereich von Waren, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.