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Um vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung profitieren zu können, müssen Waren in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sein. Es sollte klargestellt werden, dass Waren, damit sie als in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht gelten können, den in diesem Mitgliedstaat geltenden einschlägigen Vorschriften entsprechen und in diesem Mitgliedstaat für den Endnutzer bereitgestellt werden müssen.
das rechtmäßige Inverkehrbringen in einem anderen Mitgliedstaat.
Da Verwaltungsentscheidungen zur Beschränkung oder Verweigerung des Marktzugangs für Waren, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr…
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung leitet sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ab. Diesem Grundsatz zufolge dürfen die…
Die erforderlichen Beweise dafür, dass Waren in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, unterscheiden sich in den verschiedenen…
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung stellt eines der Mittel dar, mit denen der freie Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft gewährleistet werden soll.…
Ein gut funktionierender Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ist eine wesentliche Ergänzung der Harmonisierung der Vorschriften auf Unionsebene, zumal viele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.