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Für eine korrekte und kohärente Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung sind wirksame Lösungen für Wirtschaftsakteure, die eine unternehmensfreundliche Alternative suchen, um gegen Verwaltungsentscheidungen zur Beschränkung oder Verweigerung des Marktzugangs vorzugehen, unerlässlich. Um solche Lösungen zu gewährleisten und Prozesskosten zu vermeiden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“), sollte den Wirtschaftsakteuren ein außergerichtliches Problemlösungsverfahren zur Verfügung stehen.
Da Verwaltungsentscheidungen zur Beschränkung oder Verweigerung des Marktzugangs für Waren, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr…
Die regulatorischen Hindernisse im Binnenmarkt wurden für viele Industrieprodukte durch Präventionsmechanismen, die Annahme gemeinsamer Vorschriften und — in…
Zur Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bereich von Waren, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union…
Zwecks Sensibilisierung der nationalen Behörden und der Wirtschaftsakteure für den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollten die Mitgliedstaaten in…
Die erforderlichen Beweise dafür, dass Waren in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, unterscheiden sich in den verschiedenen…
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“), unterschiedliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.