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Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden ist wesentlich für das reibungslose Funktionieren des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und für die Schaffung einer Kultur der gegenseitigen Anerkennung. Die Produktinfostellen und die nationalen zuständigen Behörden sollten daher zusammenarbeiten und Informationen und Erfahrungen austauschen, um zu gewährleisten, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und diese Verordnung korrekt und kohärent angewandt werden.
Informationen über den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und die Anwendung dieser Verordnung im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedstaats einschließlich der…
Es ist für den Waren-Binnenmarkt wichtig, dass Unternehmen, insbesondere KMU, verlässliche und konkrete Informationen über das geltende Recht eines bestimmten…
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Verpflichtung zur Amtshilfe…
Ein gut funktionierender Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ist eine wesentliche Ergänzung der Harmonisierung der Vorschriften auf Unionsebene, zumal viele…
Zwecks Erleichterung des freien Warenverkehrs sollten die Produktinfostellen in einem angemessenen Umfang kostenlos Informationen über ihre nationalen…
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, auf den sich diese Richtlinie stützt, sollten die Mitgliedstaaten unmittelbare Kontakte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.