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Durch die Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 wurde ein Verfahren zur Überprüfung und Beurteilung der Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Bruttosozialprodukt (im Folgenden „BSP“)-Daten und der BNE-Daten durch den BSP- Ausschuss bzw. BNE-Ausschuss eingeführt, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammenarbeiten. Dieses Verfahren sollte angepasst werden, um der Verwendung der BNE-Daten gemäß dem ESVG 2010 für Eigenmittelzwecke, dem überarbeiteten Zeitplan für die Bereitstellung von Eigenmitteln und den neuesten Entwicklungen innerhalb des Europäischen Statistischen Systems Rechnung zu tragen. Daher sollte die Richtlinie 89/130/EWG, Euratom und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 aufgehoben werden —
In der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates sind Kontrollen in den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Eigenmittel vorgesehen. Zur Überprüfung des…
Führen Änderungen des ESVG 95 zu erheblichen Änderungen des BNE, die für die Zwecke dieses Beschlusses berücksichtigt werden, so nimmt die Kommission auf der…
Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen sollten die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , der…
Gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom des Rates bezeichnet das BNE für Eigenmittelzwecke das BNE eines Jahres zu Marktpreisen, wie es…
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 448/98 des Rates vom 16. Februar 1998 zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 hinsichtlich…
Der in Artikel 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates genannte BNE-Ausschuss hat Stellungnahmen für die Kommission verfasst und sie bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.