Erwägungsgrund 5 32019R0516
Die Vergleichbarkeit der BNE-Daten der einzelnen Mitgliedstaaten und die Einhaltung einschlägiger Definitionen und Verbuchungsregeln des ESVG 2010 sind von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck sollten die tatsächlich verwendeten Bewertungsverfahren und Basisdaten es ermöglichen, die Definitionen und Verbuchungsregeln des ESVG 2010 korrekt anzuwenden.