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Die Vergleichbarkeit der BNE-Daten der einzelnen Mitgliedstaaten und die Einhaltung einschlägiger Definitionen und Verbuchungsregeln des ESVG 2010 sind von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck sollten die tatsächlich verwendeten Bewertungsverfahren und Basisdaten es ermöglichen, die Definitionen und Verbuchungsregeln des ESVG 2010 korrekt anzuwenden.
Zweck der Informationsreisen gemäß Absatz 1 dieses Artikels ist die Überprüfung der Qualität der BNE-Aggregate und ihrer Bestandteile sowie die Überprüfung der…
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) ein Verzeichnis der Quellen und Methoden zur Verfügung, die für die Erstellung der BNE-Aggregate und ihrer…
Die Zuverlässigkeit der zur Erstellung der BNE-Daten herangezogenen Quellen und Methoden ist von entscheidender Bedeutung. Dies bedeutet, dass so weit wie…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Überprüfungsverfahren anwenden, mit denen die Aktualität, die Vergleichbarkeit und die Qualität der Informationen…
Die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf…
Es ist erforderlich, die Vergleichbarkeit der Daten über den Güter- und Personenverkehr in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten und in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.