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Ein Domänenname, der mit einem anderen Namen, an dem Rechte nach nationalem oder Unionsrecht bestehen, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt und der registriert worden ist, ohne dass Rechte oder ein legitimes Interesse an diesem Domänennamen bestehen, sollte grundsätzlich widerrufen und erforderlichenfalls dem rechtmäßigen Inhaber übertragen werden. Wenn feststeht, dass ein Domänenname in böswilliger Absicht verwendet wurde, sollte er stets widerrufen werden.
Ein Domänenname kann auch, nach den in Artikel 11 niedergelegten Grundsätzen und Verfahren für die Funktionsweise der TLD .eu, nach einem angemessenen…
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein…
Die Mitgliedstaaten können der Kommission unbeschadet der bereits reservierten oder registrierten Domänennamen eine Liste von Domänennamen übermitteln, die Bei…
Die Regelung für die missbräuchliche Registrierung von Domänennamen in der TLD .eu sollte eine Überprüfung der eingehenden Daten durch das Register umfassen,…
Die Verfügbarkeit und zeitnahe Zugänglichkeit von Domänennamen-Registrierungsdaten für berechtigte Zugangsnachfrager ist für die Prävention und Bekämpfung von…
Die Domänennamen in der TLD .eu sollten den Antragsberechtigten vorbehaltlich der Verfügbarkeit zugewiesen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.