Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Regelung für die missbräuchliche Registrierung von Domänennamen in der TLD .eu sollte eine Überprüfung der eingehenden Daten durch das Register umfassen, die sich insbesondere auf die Identität der Registranten bezieht, sowie den Widerruf und die Sperrung von Domänennamen für eine künftige Registrierung vorsehen, die gemäß einem rechtskräftigen Urteil eines Gerichts eines Mitgliedstaats verleumderisch, rassistisch oder sonst in dem Mitgliedstaat rechtswidrig sind. Das Register sollte äußerste Sorgfalt walten lassen, um die Richtigkeit der bei ihm eingehenden und in seinem Besitz befindlichen Daten sicherzustellen. Im Rahmen des Verfahrens für den Widerruf sollte dem Inhaber des Domänennamens hinreichend Gelegenheit geboten werden, etwaige Verstöße gegen die Registrierungsvoraussetzungen oder -anforderungen zu beheben bzw. etwaige fällige Schulden zu begleichen, bevor der Widerruf wirksam wird.
Hat ein Gericht eines Mitgliedstaats festgestellt, dass ein Domänenname nach Unionsrecht oder nach mit diesem im Einklang stehendem nationalem Recht…
einer Regelung für den Widerruf von Domänennamen;
Das Register kann eine Reihe von Domänennamen reservieren oder registrieren, die für seine Betriebsfunktionen nach Maßgabe des in Artikel 8 Absatz 4 genannten…
führt die Registrierung von Domänennamen in der TLD .eu auf Antrag der in Artikel 3 genannten Berechtigten durch;
Beratung der Kommission zu bewährten Verfahren für Strategien und Maßnahmen gegen die missbräuchliche Registrierung von Domänennamen, insbesondere gegen…
Im Interesse des besseren Schutzes der Rechte der Vertragspartner des Registers bzw. der Registrierstellen sollten Streitigkeiten über die Registrierung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.