Erwägungsgrund 4 32019R0517
Mit der TLD .eu sollte gemäß den Artikeln 170 und 171 AEUV die Nutzung von Internet-Netzen und der Zugang zu diesen Netzen gefördert werden, indem neben den bestehenden ccTLDs oder den allgemeinen Domänen oberster Stufe (gTLD — generic Top-Level Domain) eine zusätzliche Registrierungsdomäne angeboten wird.