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Mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, für einen Zeitraum von fünf Jahren delegierte Rechtsakte zu erlassen; dieser Zeitraum ist am 21. März 2018 ausgelaufen. Da verschiedene Elemente des Typgenehmigungsverfahrens, das in der Verordnung und in den gemäß jener Verordnung erlassenen Rechtsakten festgelegt wird, fortlaufend aktualisiert werden müssen, insbesondere um sie an den technischen Fortschritt anzupassen oder um Berichtigungen vorzunehmen, sollte dieser Zeitraum verlängert und die Möglichkeit späterer stillschweigender Verlängerungen vorgesehen werden.
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Artikeln 75, 109 und 116 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 20. Dezember…
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 42 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 21. April 2018 übertragen. Die…
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 10 Absätze 1 und 2 wird der Kommission für…
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 4 Absatz 9 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 27. Juni 2019 übertragen. Die Befugnis…
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 39 Absatz 5, Artikel 49 Absatz 6, Artikel 67 Absatz 2 und Artikel 69 Absatz 8…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, für einen Zeitraum von fünf Jahren delegierte Rechtsakte zu erlassen; dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.