Verordnung (EU) 2024/3115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/2031 in Bezug auf Mehrjahresprogramme für Erhebungen, Meldungen über das Auftreten geregelter Nicht-Quarantäneschädlinge, befristete Ausnahmen von Einfuhrverboten und besonderen Einfuhrbestimmungen und Festlegung von Verfahren für deren Gewährung, befristete Einfuhrbestimmungen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit hohem Risiko, die Festlegung von Verfahren für die Auflistung von Pflanzen mit hohem Risiko, den Inhalt von Pflanzengesundheitszeugnissen und die Verwendung von Pflanzenpässen und in Bezug auf bestimmte Berichtspflichten für abgegrenzte Gebiete und Erhebungen über Schädlinge und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 in Bezug auf gewisse Meldepflicht bei Nichteinhaltung
Es sind mehr Klarheit, Transparenz und Kohärenz erforderlich, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates sicherzustellen, da gesunde Pflanzen für eine nachhaltige Agrarproduktion und nachhaltige Gartenbauerzeugnisse unerlässlich sind und zur Ernährungssicherheit und Lebensmittelsicherheit sowie zum Schutz der Umwelt vor Schädlingen beitragen.
Erwägungsgrund 1 32024R3115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen