Erwägungsgrund 25 32013R0168
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge sollte die Abgrenzung zwischen dieser Verordnung und der Richtlinie 2007/46/EG vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung geprüft werden, insbesondere, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Fahrzeugklassen sicherzustellen.