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Diese Verordnung stützt sich auf die Annahme, dass das Vereinigte Königreich den Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten im Interesse der Aufrechterhaltung enger Beziehungen die uneingeschränkte Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht gewährt. Sollte das Vereinigte Königreich künftig eine Visumpflicht für Staatsangehörige mindestens eines Mitgliedstaats einführen, so sollte der Gegenseitigkeitsmechanismus nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2018/1806 Anwendung finden. Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten den Gegenseitigkeitsmechanismus dann unverzüglich anwenden. Die Kommission sollte die Achtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit kontinuierlich überwachen und das Europäische Parlament und den Rat unverzüglich über alle Entwicklungen, die die Achtung dieses Grundsatzes gefährden könnten, unterrichten.
Sollte das Vereinigte Königreich eine Visumpflicht für Staatsangehörige mindestens eines Mitgliedstaats einführen, so findet der Gegenseitigkeitsmechanismus…
Für den Fall, dass eines der in der Liste in Anhang II aufgeführten Drittländer beschließen sollte, für die Staatsangehörigen eines oder mehrerer…
Um eine effiziente Anwendung des Aussetzungsmechanismus und bestimmter Bestimmungen des Gegenseitigkeitsmechanismus zu gewährleisten und um insbesondere zu…
Gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für das reibungslose Funktionieren der…
Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union werden die Verträge und die Richtlinie 2004/38/EG, zusammen mit dem Recht, ohne Visa oder…
Diese Verordnung sieht eine vollständige Harmonisierung bezüglich der Drittländer vor, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.