Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
Die Verwendung von Bleikapseln und Folien aus Blei zur Umkleidung der Verschlüsse von Behältnissen, die Spirituosen enthalten, sollte auch weiterhin verboten bleiben, um jegliches Risiko der Kontamination, insbesondere durch unbeabsichtigten Kontakt mit solchen Kapseln oder Folien, und der Umweltverschmutzung durch Abfälle, die Blei von solchen Kapseln oder Folien enthalten, zu vermeiden.
Erwägungsgrund 23 32019R0787Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen