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Damit Europäische Bürgerinitiativen verstärkt auf Inklusion ausgerichtet sind und einen höheren Bekanntheitsgrad erlangen, können die Organisatoren bei ihren Tätigkeiten zur Bekanntmachung und Verbreitung einer Initiative Sprachen verwenden, die keine Amtssprachen der Organe der Union sind, aber gemäß der verfassungsmäßigen Ordnung der Mitgliedstaaten Amtssprache in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil davon sind.
Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, den Antragstellern zu gestatten, Dokumente und Informationen in einer anderen Amtssprache der Union als der (den)…
Wenn Nutzer Online-Verfahren grenzüberschreitend abwickeln, sollten sie alle relevanten Erläuterungen in einer Amtssprache der Union abrufen können, die…
Die vorliegende Verordnung zielt darauf ab, die Europäische Bürgerinitiative für Organisatoren und Teilnehmer zugänglicher, unbürokratischer und leichter…
Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, in der von ihnen bezüglich der Sprachenregelung abgegebenen Erklärung außer ihrer Amtssprache mindestens eine in der Union…
Um Bürgernähe zu gewährleisten und für die Europäische Bürgerinitiative zu sensibilisieren, sollten die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Kontaktstellen in…
Für grenzüberschreitende Nutzer kann der Zugang zu Informationen deutlich verbessert werden, wenn die Informationen in einer Amtssprache der Union, die von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.