Erwägungsgrund 1 32017D0652
Mit dem Beschluss K(2013) 5969 der Kommission vom 13. September 2013 wurde die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative „Minority SafePack — one million signatures for diversity in Europe“ abgelehnt. Das Gericht der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 3. Februar 2017 (Rechtssache T-646/13) diesen Beschluss für nichtig erklärt, da die Kommission gegen ihre Begründungspflicht verstoßen habe, indem sie unter den im Anhang zur geplanten EBI aufgeführten Vorschlägen nicht diejenigen benannt hat, die nicht im Rahmen ihrer Befugnis lägen, und es zudem versäumt hat, die Gründe, aus denen sie zu diesem Ergebnis gekommen ist, zu nennen. Um dem Urteil des Gerichts nachzukommen, muss nun ein neuer Beschluss der Kommission über den Antrag auf Registrierung der geplanten Bürgerinitiative gefasst werden.