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Um zu gewährleisten, dass eine Initiative repräsentativ ist und dass ähnliche Bedingungen für die Unterstützung einer Initiative herrschen, ist es ebenfalls angebracht, die Mindestzahl der Unterzeichner aus jedem dieser Mitgliedstaaten festzulegen. Die in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderliche Mindestzahl an Unterzeichnern sollte nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität festgelegt werden und der Anzahl der im jeweiligen Mitgliedstaat gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments, multipliziert mit der Gesamtzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, entsprechen.
in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Anzahl der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Registrierung der Initiative mindestens der in Anhang I genannten…
Zu diesem Zweck ist es ebenfalls angemessen, die Mindestzahl der aus jedem dieser Mitgliedstaaten kommenden Unterzeichner festzulegen. Um für alle Bürger…
Sind bei einer Initiative Unterstützungsbekundungen in ausreichender Zahl eingegangen, so sollte jeder Mitgliedstaat die Überprüfung und Bescheinigung der von…
Es ist notwendig, die Mindestzahl der Mitgliedstaaten festzulegen, aus denen die Bürger kommen müssen. Um sicherzustellen, dass eine Bürgerinitiative eine Sache…
In Anwendung des Grundsatzes der degressiven Proportionalität gemäß Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union finden die…
Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) legt die Kriterien für die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments fest,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.