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Um den Übergang zu dem neuen zentralen Online-Sammelsystem zu erleichtern, sollten Organisatorengruppen bis 31. Dezember 2022 weiterhin die Möglichkeit haben, ihr eigenes Online-System zur unionsweiten Sammlung einzurichten und über dieses System Unterstützungsbekundungen für Initiativen zu sammeln, die gemäß dieser Verordnung registriert wurden. Sie sollten für jede Initiative ein gesondertes individuelles Online-Sammelsystem nutzen. Die von einer Organisatorengruppe eingerichteten und betriebenen individuellen Online-Sammelsysteme sollten mit den technischen und sicherheitsspezifischen Funktionen ausgestattet sein, die erforderlich sind, um während des gesamten Verfahrens die Sicherheit der Datensammlung, -speicherung und -übertragung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten detaillierte technische Spezifikationen für Online-Sammelsysteme festlegen. Die Kommission sollte sich dabei von der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), die die Organe der Union bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen unterstützt, beraten lassen dürfen.
Nach der Registrierung der Initiative und vor Beginn der Sammlungsfrist sowie unbeschadet der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden gemäß Kapitel VI der…
Zum Zwecke der Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen richtet die Kommission bis zum 1. Januar 2020 ein zentrales Online-Sammelsystem gemäß dem Beschluss…
Damit die Europäische Bürgerinitiative zugänglicher, unbürokratischer und für Organisatoren und Bürger leichter zu handhaben wird, sollte die Kommission ein…
Um die moderne Technologie als Instrument der partizipatorischen Demokratie sinnvoll einzusetzen, ist es angemessen, dass Unterstützungsbekundungen sowohl in…
Die Sammlung der Unterstützungsbekundungen sollte innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Um zu gewährleisten, dass eine Initiative ihre Relevanz behält, und…
Für Anträge auf Bescheinigungen über die Übereinstimmung eines individuellen Online-Sammelsystems mit der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.