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Die Mitgliedstaaten sollten vor Beginn der Sammlung von Unterstützungsbekundungen die Übereinstimmung der von der Organisatorengruppe eingerichteten individuellen Online-Sammelsysteme mit den Anforderungen dieser Verordnung überprüfen und eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Die Zertifizierung der Online-Sammelsysteme sollte von der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats durchgeführt werden, in dem die mittels der einzelnen Online-Sammelsysteme gesammelten Daten gespeichert werden. Unbeschadet der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten die Mitgliedstaaten die nationalen Behörden benennen, die für die Zertifizierung der Systeme zuständig sind. Die Mitgliedstaaten sollten die von ihren jeweils zuständigen Behörden ausgestellten Bescheinigungen gegenseitig anerkennen.
Nach der Registrierung der Initiative und vor Beginn der Sammlungsfrist sowie unbeschadet der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden gemäß Kapitel VI der…
Die Kommission übermittelt sowohl die online über das zentrale Online-Sammelsystem gesammelten als auch die in Papierform gesammelten und gemäß Artikel 10…
Die Konformität der zu notifizierenden elektronischen Identifizierungssysteme mit den in dieser Verordnung festgelegten Cybersicherheitsanforderungen,…
Die Mitgliedstaaten sollten vor der Sammlung von Unterstützungsbekundungen die Konformität der Online-Sammelsysteme mit den Vorschriften dieser Verordnung…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
Die Mitgliedstaaten sollten eine oder mehrere nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung benennen, die die Einhaltung der sich aus dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.