Erwägungsgrund 5 32019R0800
Der Antragsteller beantragte die Zulassung für die Verwendung von Echtem Karmin (E 120), um bei bestimmten traditionellen gesalzenen Schlachtnebenerzeugnissen vom Schwein und Rindfleischspezialitäten wie groin de porc à la créole, queue de porc à la créole, pied de porc à la créole und paleron de bœuf à la créole die von den Verbrauchern gewünschte rosa Färbung zu erzielen, da in den französischen Überseegebieten die genannten Erzeugnisse Teil einer seit dem 18. Jahrhundert bestehenden kulinarischen Tradition sind.