Erwägungsgrund 6 32019R0800
Echtes Karmin (E 120) wird einer salzreichen Lake hinzugefügt, in die Schlachtnebenerzeugnisse eingelegt werden. Bei den in Verkehr gebrachten Erzeugnissen beträgt der Salzgehalt mindestens 70 g je kg Fleisch, um die mikrobiologische Stabilität und eine lange Haltbarkeitsdauer (häufig 12 Monate) zu gewährleisten. Vor ihrer Zubereitung müssen die Erzeugnisse durch Wässern entsalzt werden. Das Echte Karmin (E 120) verbleibt zum größten Teil an der Oberfläche des Fleisches, und seine Stabilität gegenüber Temperatur, Licht, pH-Wert und Sauerstoff gewährleistet auch nach dem Kochen ein charakteristisches Aussehen.