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Die alphanumerischen Daten sollten ferner als zusätzliche Information die Identitätsnummer oder die Art und Nummer der Identitätsdokumente der Person sowie die Bezeichnung der Ausstellungsbehörde enthalten, sofern die Zentralbehörde über diese Informationen verfügt. Der Mitgliedstaat sollte versuchen, die Echtheit der Identitätsdokumente zu überprüfen, bevor die entsprechenden Daten in das Zentralsystem eingegeben werden. Da diese Informationen unzuverlässig sein könnten, sollten sie in jedem Fall mit Vorsicht verwendet werden.
Informationen, die aufzunehmen sind, wenn sie der Zentralbehörde vorliegen (zusätzliche Informationen): — Identitätsnummer der Person oder Art und Nummer der…
Die alphanumerischen Daten, die von den Mitgliedstaaten in das Zentralsystem einzugeben sind, sollten den Nachnamen (Familiennamen) und den bzw. die Vornamen…
Um die Ziele von EU-Informationssystemen besser zu erreichen, sollte es den auf diese Systeme zurückgreifenden Behörden möglich sein, die Identität von…
Um die Ziele von EU-Informationssystemen besser zu erreichen, sollte es den auf diese Systeme zurückgreifenden Behörden möglich sein, die Identität von…
Damit sie die unterhaltsberechtigten und -verpflichteten Personen umfassend unterstützen und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen…
Die Mitgliedstaaten sollten nationale gesetzgeberische Maßnahmen zur Benennung der zu Identitätsprüfungen unter Rückgriff auf den CIR befugten Behörden und zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.