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Es sollte auch für andere Behörden, die Strafregisterinformationen anfordern, möglich sein zu entscheiden, dass das ECRIS-TCN nicht genutzt werden sollte, wenn das im konkreten Fall nicht angezeigt wäre, zum Beispiel wenn bestimmte administrative Standardabfragen im Zusammenhang mit den beruflichen Qualifikationen einer Person durchgeführt werden müssen, vor allem wenn bekannt ist, dass unabhängig vom Ergebnis der Suche im ECRIS-TCN keine Strafregisterinformationen aus anderen Mitgliedstaaten angefordert werden. Das ECRIS-TCN sollte allerdings stets genutzt werden, wenn die Abfrage der Strafregisterinformationen von einer Person initiiert wurde, die einen Antrag auf Informationen über die sie betreffenden Strafregistereintragungen gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI stellt, oder wenn der Antrag gestellt wird, um Strafregisterinformationen gemäß Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu erhalten.
Die Zentralbehörden nutzen das ECRIS-TCN zur Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen vorliegen, um…
die nationalen ETIAS-Stellen gemäß Artikel 25a Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1240 für die Zwecke der Konsultation der nationalen Strafregister; vor den…
wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die Zentralbehörden das ECRIS-TCN zu verwenden haben, um Informationen zu solchen früheren Verurteilungen über das…
Die Zentralbehörden sollten das ECRIS-TCN nutzen, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen…
Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen…
Mit dem ECRIS-TCN kann die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats rasch und effizient feststellen, in welchen anderen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.